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   BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12   

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https://dejure.org/2012,1159
BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12 (https://dejure.org/2012,1159)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - 5 StR 3/12 (https://dejure.org/2012,1159)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 5 StR 3/12 (https://dejure.org/2012,1159)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB, § 176a StGB
    Strafverfahren wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Erschöpfende Beweiswürdigung bei Verwertung von belastenden Aussagen des Geschädigten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung im Falle unklarer Angaben des Zeugen bzgl. der zeitlichen Einordnung der gegen ihn begangenen Delikte

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Erschöpfende Beweiswürdigung bei Verwertung von belastenden Aussagen des Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung im Falle unklarer Angaben des Zeugen bzgl. der zeitlichen Einordnung der gegen ihn begangenen Delikte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    c) Soweit das Landgericht einen Aussagewechsel des Nebenklägers (Zungenkuss anstatt Oralverkehr im Fall 3) durch eine von der Tochter des Angeklagten beeinflusste Erinnerungsbildung verursacht sieht (UA S. 27) - was im Übrigen schon wegen der vom Landgericht betonten Bedeutung des Oralverkehrs für die Aussagemotivation des Nebenklägers bedenklich erscheint -, hätten die sich aus diesem Umstand ableitbaren Qualitätsmängel in der Aussage des Nebenklägers für die Glaubhaftigkeit von dessen Aussage im Übrigen bedacht werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, StraFo 2006, 411; BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170, 172).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts beruht darüber hinaus auf rechtsfehlerhaften Erwägungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Dies führt in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung zur Aufhebung der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92, NJW 1993, 2451; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98).
  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass sich Zeugen nicht an lange zurückliegende Geschehnisse erinnern (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    c) Soweit das Landgericht einen Aussagewechsel des Nebenklägers (Zungenkuss anstatt Oralverkehr im Fall 3) durch eine von der Tochter des Angeklagten beeinflusste Erinnerungsbildung verursacht sieht (UA S. 27) - was im Übrigen schon wegen der vom Landgericht betonten Bedeutung des Oralverkehrs für die Aussagemotivation des Nebenklägers bedenklich erscheint -, hätten die sich aus diesem Umstand ableitbaren Qualitätsmängel in der Aussage des Nebenklägers für die Glaubhaftigkeit von dessen Aussage im Übrigen bedacht werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, StraFo 2006, 411; BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170, 172).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    b) Das Landgericht hat ferner eine von anderen Zeugen geschilderte und als glaubhaft bewertete Abnormität des Penis des Angeklagten nicht in die Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage des Nebenklägers einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1960 - 4 StR 31/60, BGHSt 14, 162, 164).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 461/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Schuldfähigkeit (Hirnschaden);

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Hiervon wird eine Ausnahme erwogen, falls dem Belastungszeugen lediglich eine zeitliche Einordnung der übrigen Tatvorwürfe nicht gelungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 461/99).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Dies führt in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung zur Aufhebung der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92, NJW 1993, 2451; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 634/98

    Freispruch eines Angeklagten aus "tatsächlichen Gründen"

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12
    Dies führt in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung zur Aufhebung der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92, NJW 1993, 2451; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
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